Freundschaft auf dem Wasser

Regeln der Liegefreiheit

Zur Förderung des mot. Wassersport sowie zur Festigung der Freundschaft und Kameradschaft der wassersporttreibenden Clubs untereinander haben die Motorboot-Clubs, lt. Liste, folgende Regelung beschlossen:

1) Während der Urlaubs- und Reisezeit werden von Clubmitgliedern, die andere Clubs auf dem Wasserwege besuchen, keine Liegeplatzgebühren verlangt.

2) Die maximale Liegezeit beträgt 3 Tage. Um eine Blockierung der Gastplätze zu vermeiden ist eine längere kostenlose Liegezeit erst nach Rücksprache mit dem zuständigen Herrn des entsprechenden Clubs möglich.

3) Allgemeine Kosten, wie Wasser, Strom, Müllabfuhr usw. fallen nicht unter die Liegeplatzgebühren. Diese können von jedem Gastclub nach Ermessen berechnet werden, sollten jedoch im Rahmen der tatsächlichen Unkosten bleiben.

4) Jeder Gast hat sich auf Verlangen auszuweisen.

5) Jeder Club kann diese Liegekostenregelung auch auf andere Clubangehörige ausdehnen. Das verpflichtet jedoch die anderen Clubs nicht, dies ebenfalls zu tun. Sollten jedoch andere Clubs dieser Regelung generell beitreten, so gilt das Gastrecht dieser Clubmitglieder auch bei allen anderen, die diese Gastfreiheit beschlossen haben.

6) Grundsätzlich kann sich jeder wassersporttreibende Club dieser Regelung anschließen, wenn der jeweilige Vorstand seine schriftliche Einverständnis erklärt hat.

7) Eine Liste aller dieser Regelung angeschlossenen Clubs wird jeweils im Frühjahr eines Jeden Jahres veröffentlicht. Außerdem sollte in jedem Club eine Veröffentlichung erfolgen.

8) Im Sinne unserer Gastfreundschaft und des Wassersports sollten die Gastgebühren für Gäste von Clubs, die sich dieser Regelung noch nicht angeschlossen haben(auch vom Ausland)in einem fairen Rahmen bleiben.

9) Es soll aber nicht sein, dass man nach 3 Tagen Gastfreundschaft morgens ablegt und abends wieder kommt um wiederum 3 Tage Liegefreiheit zu genießen.

Bitte beachten

Die Liste gültig für 2023 hier zum downloaden als Pdf:

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Nur die in der neuen Liste “2023” aufgeführten Clubs können die Regelung der “Freundschaft auf dem Wasser ” in Anspruch nehmen. Listen vor 2023 verlieren ihre Gültigkeit!

Bei unbekannten Booten, welche die Liegefreiheit beanspruchen möchten, nach Aufkleber bzw. Clubausweis fragen.

Weitere Informationen über Freundschaftsverbund erhalten alle interessierten Vereine von:

Thomas Hammann
Olgastr. 35
74072 Heilbronn
Tel. 0713 / 9254266
oder
e-Mail: tomyham@t-online.de